Akkreditierungsverfahren
Quelle: Wissenschaftsrat
Der (Re-)Akkreditierungsprozess folgt einem mehrstufigen Verfahren: Nach ihrem Besuch bei der antragstellenden Institution erstellt eine Arbeitsgruppe ihren (unveränderbaren) Bewertungsbericht. Im Anschluss folgt das Votum des Akkreditierungsausschusses mit einer wissenschaftspolitischen Einschätzung. Abschließend berät und verabschiedet die Vollversammlung des Wissenschaftsrats ihre Empfehlungen. Nach positiver Entscheidung des zuständigen Landes verleiht der Wissenschaftsrat ein Gütesiegel. Bislang hat der Wissenschaftsrat 204 Stellungnahmen zur Akkreditierung bzw. Reakkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen – davon 19 mit negativer Entscheidung – verabschiedet (Stand: Oktober 2019).
Kriterien
- Institutioneller Anspruch, Profil und Entwicklungsziele
- Leitungsstruktur, Organisation und Qualitätsmanagement
- Personal
- Studium und Lehre
- Forschung und Kunstausübung
- Räumliche und sächliche Ausstattung
- Finanzierung
Im Gegensatz zu (Re-)Akkreditierungsverfahren ist der Ausschuss bei der Konzeptprüfung einer privaten Hochschule in Gründung nach § 7 Abs. 2 GO berechtigt, selbstständig ein abschließendes Votum abzugeben. Die Konzeptprüfung durch den Akkreditierungsausschuss stellt ein Angebot an die Länder dar, die wissenschaftliche Qualität nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung vor der staatlichen Anerkennung begutachten zu lassen. Damit kann bereits in einem frühen Stadium der Neugründung einer Hochschule ein wissenschaftsgeleitetes Urteil eingeholt werden. Die Konzeptprüfung soll der befristeten staatlichen Anerkennung vorausgehen und vor Eröffnung des Studienbetriebs erfolgen.
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Zur Liste der abgeschlossenen (Re-)Akkreditierungsverfahren
Zur Liste der nach erfolgreicher Konzeptprüfung staatlich anerkannten Hochschulen